Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung stellt den häufigsten Fall arbeitsrechtlicher Streitigkeiten dar. Grund hierfür sind die teils weitreichenden Regelungen zum allgemeinen Kündigungsschutz von Arbeitnehmer sowie auch dem besonderen Kündigungsschutz bestimmter Personengruppen.

Greifen diese im konkreten Arbeitsverhältnis ein, ist genau zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Ausspruch einer Kündigung möglich ist. Je nach Einzelfall sind zudem besondere Verfahrensregeln zu beachten.

Unterliegt ein Arbeitsverhältnis dem besonderen oder allgemeinen Kündigungsschutz, hat im Streitfall der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht darzulegen und zu beweisen, dass die jeweiligen Voraussetzungen zum Ausspruch der Kündigung vorliegen. Gelingt dem Arbeitgeber dies nicht, besteht das Arbeitsverhältnis unverändert fort.

Zudem hat der Arbeitnehmer für die Zeit zwischen dem Ablauf der Kündigungsfrist und der rechtskräftigen Entscheidung durch das Arbeitsgericht regelmäßig einen Anspruch auf Verzugslohn. Diese teils erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen einer unwirksamen Kündigung, können insbesondere kleinere Unternehmen nicht selten existenziell gefährden.

Zur Vermeidung solcher Risiken ist eine umfassende und fundierte rechtliche Betreuung unerlässlich. Denn bereits durch die Gestaltung des Arbeitsvertrages können bestimmte Risiken kontrolliert und vermieden werden. Zudem sind auch im laufenden Arbeitsverhältnis bestimmte Verfahren (z.B. Abmahnung bei Fehlverhalten, Vorbereitung Sozialauswahl) vor Ausspruch einer Kündigung durchzuführen.

Steht schließlich eine Kündigung im Raum, ist genau zu prüfen, ob die erforderlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen und welche Kündigungsfristen im Einzelfall gelten. Kommt es dennoch zum Kündigungsschutzprozess sind die besonderen verfahrensrechtlichen Regelungen bei den Arbeitsgerichten zu beachten.

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