Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten nach TCO-Verordnung & Digital Services Act

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Hosting-Anbieter sind umfangreich und teils komplex. Dies gilt umso mehr seit Inkrafttreten der Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (TCO-VO) und des Digital Services Act (DSA). 

Die vollständige Umsetzung der Maßnahmen, die Hosting-Service-Providern durch diese beiden Rechtsakte auferlegt werden, erfordert eine umfassende Auseinandersetzung mit den rechtlichen Grundlagen. Hierfür fehlt insbesondere kleinen Hosting-Dienstleistern oft die notwendige Zeit.

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Umsetzung der TCO-VO und des DSA: individuelle Beratung, aktuelle Rechtstexte und kompetente Vertretung aus einer Hand.

Unsere Leistungen im Detail:

  • rechtliche Beratung zur Umsetzung von TCO-VO & DSA
  • individuelle Erstellung bzw. Anpassung der notwendigen Rechtstexte
  • Unterstützung bei der Entwicklung eines rechtskonformen Beschwerdemechanismus bzw. eines Melde- und Abhilfeverfahrens 
  • Erstellung von Transparenzberichten 
  • Vertretung in Bußgeld- und Rechtsbehelfsverfahren

Zusätzlich (auch einzeln buchbar):

  • Schulung der Geschäftsleitung und Compliance-Beauftragten zu TCO-VO und DSA (vor Ort oder online möglich) 
  • Mitarbeiterschulung zu TCO-VO und DSA (vor Ort oder online möglich) 

Sowohl der DSA als auch die TCO-VO enthalten umfangreiche Pflichten für Anbieter von Hosting-Diensten. Die Bundesnetzagentur kontrolliert aktuell verstärkt die korrekte Umsetzung der TCO-VO und geht bei Unstimmigkeiten aktiv auf Hosting-Anbieter zu. 

Warten Sie daher mit der Umsetzung Ihrer Pflichten nach TCO-VO und DSA nicht länger ab. Wir bieten Ihnen die nötige Expertise, um Risiken zu vermeiden.