Urheber- und Medienrecht

Das Urheberrecht befasst sich mit geistigen Schöpfungen verschiedener Werkarten. Typische Werkarten des Urheberrechts sind Textwerke, Musiktitel, Filme, Fotos und Computerprogramme. Diese sind nur all zu häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeit im Zusammenhang mit der Nutzung im Internet.

Als Ihr kompetenter Ansprechpartner im Urheberrecht beraten und vertreten wir Sie sowohl bei der Wahrung und Durchsetzung Ihrer eigenen Nutzungsrechte, als auch bei der Verteidigung gegen Unterlassungs- sowie Schadenersatzansprüche im Falle einer Abmahnung. In unserer täglichen Beratungspraxis spielen insbesondere die Verwendung urheberrechtlich geschützter Texte auf Websites oder Sozial Media Plattformen, die Übernahme von Grafiken in eigene Produkte, die Verwendung fremder Fotographien zur Produktbeschreibung in Online-Shops und auf Verkaufsplattformen sowie das massenhaft vorkommende Phänomen des sog. Filesharing eine herausragende Rolle.

In diesen Bereichen haben unsere auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwälte bereits mehr als Tausend Verfahren mit Abmahnung, einstweiliger Verfügung und/oder Klageverfahren betreut.

Über die Vertretung in konkreten Rechtsstreitigkeiten hinaus beraten wir im Urheberrecht zudem bei der Lizensierung der verschiedenen Leistungsschutzrechte. Insbesondere im Bereich der Lizensierung von Software können Sie nicht nur auf unser juristisches Fachwissen sondern auch auf unser ausgeprägtes technisches Verständnis bauen.

Durch unseren fachübergreifenden Beratungsansatz können Sie im Urheberrecht zudem auf unsere besondere Expertise bei der Sicherung geistiger Werke im eigenen Unternehmen bauen. Insbesondere die Ausgestaltung der Arbeitsverträge kreativer Leistungsträger bilden hierbei einen besonderen Fokus.

UNSERE LEISTUNGEN IM URHEBERRECHT:

  • Vertretung bei Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder Klage
  • Beratung zur rechtskonformen Verwendung von Texten, Grafiken und Fotos in Onlineshops, auf Verkaufsplattformen sowie Sozial Media Plattformen
  • Durchsetzung Ihrer eigenen Leistungsschutzrechte im Verletzungsfall
  • Beratung zu Lizenzverträgen
  • Vertretung bei Filesharing Abmahnung
  • Beratung bei der innerbetrieblichen Vertragsgestaltung zur Sicherung geistiger Schöpfungen im eigenen Unternehmen