Abmahnung Filesharing

Sogenanntes Filesharing, also das Teilen verschiedener Datensätze (Musik, Filme, Hörbücher oder Software) in einer Tauschbörse, ist bereits seit mehreren Jahren Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Eine Abmahnung im Filesharing wird regelmäßig von hoch spezialisierten Kanzleien wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke teilweise massenhaft ausgesprochen.

Das Muster solcher Abmahnungen ist vielfach identisch. Unter Verweis auf eine vermeintlich fehlerfrei arbeitende Ermittlungssoftware wird behauptet es sei beweissicher festgestellt, dass ein bestimmtes Werk zum Herunterladen – Download – auf einer Tauschbörse angeboten worden sei. Hierdurch werde das betreffende Werk rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht und zudem das Recht der Vervielfältigung des Urhebers bzw. eines sonstigen Rechteinhabers verletzt. Der Adressat einer solchen Abmahnung im Filesharing wird deshalb zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadenersatz und dem Ersatz von Abmahnkosten aufgefordert. Vielfach sehen sich deshalb Nutzer solcher Tauschbörsen plötzlich horrenden Forderungen von mehreren hundert Euro ausgesetzt. Zudem werden regelmäßig sehr knappe Fristen von nur wenigen Tagen zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung sowie dem Ausgleich der geltend gemachten Forderungen gesetzt. Für den Fall, dass die gesetzten Fristen nicht gewahrt werden, wird zudem unmittelbar Klage oder gar mit der Einleitung eines Einstweiligen Verfügungsverfahrens gedroht.

In einer solchen Situation ist, eine kompetente rechtliche Betreuung erforderlich. Denn anderenfalls drohen im Fall des einfachen Ignorierens einer Abmahnung im Filesharing erhebliche Zusatzkosten.

Wir helfen Ihnen unberechtigt ausgesprochene Abmahnungen im Filesharing zielführend zurückzuweisen und die Zahlung von Schadenersatz und Abmahnkosten zu vermeiden. Bereits in mehreren hundert Fällen haben wir Mandaten erfolgreich gegen Massenabmahnungen der einschlägigen Abmahnkanzleien vertreten. Hierbei profitieren Sie nicht nur von unserer langjährigen Erfahrung in dieser speziellen und besonders komplexen Materie sondern zudem von unserem ausgeprägten technischen Sachverstand für die in diesem Zusammenhang relevanten Prozesse.

Durch unsere Schwerpunktsetzung im Bereich der Abmahnung im Filesharing haben wir außerdem die aktuellen rechtlichen wie auch technischen Entwicklungen in diesem Bereich ständig im Fokus. Hierdurch können wir Sie auch zu neuere Formen solcher Abmahnung wie z.B. im Bereich des Streaming rechtlich fundiert und in gewohnt hoher Qualität beraten und vertreten.