Design- und Geschmacksmusterrecht

Ein Design oder Geschmacksmuster ist ein Schutzrecht, das Ihnen die ausschließliche Befugnis zur Herstellung und Veräußerung einer ästhetischen Erscheinungsform (Gestalt, Farbe, Form) verleiht. Es kann als kleiner Bruder des Urheberrechtes angesehen werden.

Gleichzeitig können Sie so gegen jedes Produkt der Konkurrenz vorgehen, das Ihrem eingetragenem Design oder Geschmacksmuster gleicht.

Im Gegensatz zum Designrecht schützen die Patente und Gebrauchsmuster eine technische Erfindung und sind damit vom Design oder Geschmacksmuster einfach zu unterscheiden.

Bei der Entwicklung neuer Produkte entstehen meist sowohl technische als auch gestalterische Neuerungen. Deren Schutz gegen Produktpiraterie bildet die Grundlage jedes erfolgreichen Unternehmens.

Wir begleiten Sie bei der Anmeldung eines Designs oder Geschmacksmusters vor dem Deutschen Patent- und Markenamt bzw. vor dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante. Daneben unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche aus dem Geschmacksmuster- und Designrecht.

UNSERE LEISTUNGEN IM DESIGNRECHT & GESCHMACKSMUSTERRECHT:

  • Beurteilung der Schutzfähigkeit
  • Beratung zur Schutzstrategie
  • Anmelde- und Hinterlegungsverfahren (Deutschland und EU)
  • Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche
  • Monitoring
  • Übertragung eines Design- oder Geschmacksmusterrecht mittels Lizenz
  • Beratung und Vertragsgestaltung zur Nutzungsübertragung