Gestaltung von Arbeitsverträgen

Der Arbeitsvertrag ist der Kern des Arbeitsverhältnisses. Aus diesem ergeben sich maßgeblich die verschiedenen Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Schon deshalb bedarf der Arbeitsvertrag einer rechtlich fundierten Gestaltung. Hinzu kommt der Umstand, dass die Regelungsfreiheit der Parteien durch eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Spezialgesetze eingeschränkt ist. Fehler bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen können zudem oft weitreichende personelle und finanzielle Folgen haben.

Deshalb bildet einen besonderen Schwerpunkt unserer Beratung im Arbeitsrecht die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Je nach Interessenlage unserer Mandanten entwerfen wir geeignete Lösungen und gestalten die hierfür erforderliche Vertragsgrundlage. Hierdurch werden nicht nur ein Höchstmaß an Flexibilität bei der Personalplanung und dessen Einsatz ermöglicht, sondern auch Risiken für Streitigkeiten mit Arbeitnehmern minimiert.

Eine besondere Herausforderung für Unternehmen ist zudem die Gewinnung und der Umgang mit Know-how-Trägern. Bei diesen gilt es in besonderem Maße, das Arbeitsverhältnis durch individuelle Sonderrechte attraktiv zu gestalten und dabei die Interessen des Arbeitgebers an der Ausschöpfung der Arbeitsergebnisse nachhaltig zu sichern.

Der individuell gestaltete Arbeitsvertrag ist deshalb für Unternehmen nicht nur unverzichtbare Notwendigkeit, sondern auch Chance, im Nachfragewettbewerb um Personal eine führende Rolle einzunehmen.

WIR GESTALTEN IHREN ARBEITSVERTRAG INSBESONDERE FÜR: