Saisonarbeitsvertrag und Aushilfsarbeitsverhältnis

Unter Aushilfsbeschäftigungen oder auch Saisonarbeit versteht man steuerrechtlich sowie sozialabgabenrechtlich privilegierte Arbeitsverhältnisse. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass Sie nur über eine geringe Zeit bzw. nicht über einen zeitlich begrenzten Umfang hinaus ausgeübt werden. Im Gegensatz zu einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung werden die Arbeitnehmer in Aushilfs- bzw. Saisonarbeitsverhältnissen zudem nicht regelmäßig beschäftigt.

Angesichts des saisonal bedingten, teils stark unterschiedlichen Bedarfs an Arbeitskräften nehmen mittlerweile Aushilfs- bzw. Saisonbeschäftigungen eine zunehmend wichtigere Rolle in der Personalplanung von Unternehmen ein. Damit das Ziel einer flexiblen Personalplanung auch tatsächlich umgesetzt werden kann, bedarf die arbeitsvertragliche Ausgestaltung solcher Arbeitsverhältnisse ein besonderes Augenmerk. Denn Arbeitsverträge für Aushilfen oder Saisonarbeiter sollen in aller Regel nur befristet abgeschlossen werden.

Daher sind bei Saisonarbeitsverträgen auch immer die besonderen Formerfordernisse befristeter Arbeitsverträge zu beachten. Andernfalls entsteht ungeahnt eine unbefristete Beschäftigung und das Ziel einer flexiblen Personalgestaltung wird verfehlt.

Schließlich bedarf auch die Einhaltung des gesetzlichen Rahmens zur steuerlichen sowie sozialabgabenrechtlichen Privilegierung einer genauen Prüfung des Einzelfalls. Denn regelmäßig handelt es sich bei der Beschäftigung einer Aushilfskraft nicht um deren einziges Arbeitsverhältnis.

Wir beraten und betreuen unsere Mandanten daher umfassend bei der Konzeption und Umsetzung flexibler Modelle beim Personaleinsatz, inklusive der Erstellung entsprechender Saisonarbeitsverträge und Arbeitsverträge für Aushilfsarbeitsverhältnisse. Hierbei gilt es den individuellen Bedarf anhand der Besonderheiten des Unternehmens sowie der jeweiligen Branche zu ermitteln und hierauf abgestimmte Lösungen zu entwickeln. Dadurch ermöglichen wir unseren Mandanten das jeweils erforderliche Maß an Flexibilität bei gleichzeitiger Planungssicherheit.

Benötigen auch Sie Unterstützung bei der Konzeption und vertraglichen Ausgestaltung Ihres individuellen Personalkonzepts? Sprechen Sie uns an.