Zivilrecht

Neben den speziellen Rechtsgebieten beraten und vertreten wir Sie auch umfassend und kompetent in allen Angelegenheiten des allgemeinen Zivilrechts.

Dreh- und Angelpunkt des allgemeinen Zivilrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Es regelt die rechtlichen Beziehungen sowohl von Privatleuten, als auch von Unternehmen.

Haben Sie also beispielsweise eine neue Kaufsache erworben, die Mängel aufweist, helfen wir Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Gewährleistungsrechte, unabhängig davon ob es um Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz geht, aber auch bei der Inanspruchnahme Ihnen eingeräumter Garantien. Oder sind Sie Verkäufer und verweigert Ihr Käufer die Zahlung des Kaufpreises, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Forderung durchzusetzen.

Sind Sie Mieter von Räumlichkeiten und haben Sie Mängel entdeckt, sind wir ebenfalls kompetenter Ansprechpartner. Gleiches gilt, wenn Sie Vermieter sind und Ihr Mieter Ihnen beispielsweise die Zahlung der Miete verweigert.

Wir beraten und vertreten Sie auch umfassend bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen oder bei der Rückforderung von Geld, wenn Sie zu Unrecht etwas gezahlt haben oder in Anspruch genommen wurden.

INSBESONDERE UMFASST UNSER TÄTIGKEITSBEREICH IM ZIVILRECHT:

  • Kaufrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Mietrecht
  • Darlehen & Bürgschaften
  • Gewährleistungsrechte
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeld
  • Unterlassungsansprüche
  • Rückforderungsansprüche

Diese Aufzählung ist selbstverständlich nur beispielhaft. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen und Problemen in allen Bereichen des Zivilrechts an uns und wir beraten und vertreten Sie dabei gern.