Medizinrecht

Wir erbringen vielfältige Leistungen im Bereich des Medizinrechts.

Arzneimittel- und Medizinprodukterecht:

Wir beraten Sie gern in allen Fragen rund um die Zulassung, die Kennzeichnung, die Herstellung, die Bewerbung und den Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten.

Dies betrifft unter anderem Fragen zur

  • Zulassung / Registrierung
  • Kennzeichnung
  • Eigen- und Lohnherstellung
  • Heilmittel- und Medizinproduktewerbung
  • Vertrieb und Preisrecht

Arzthaftungsrecht:

Wir definieren den Bereich des Arzthaftungsrechtes als das Recht der Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Unsere Leistungen richten sich diesbezüglich nur an Angehörige der Heil- und Hilfsberufe wie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, MVZ-Träger, Krankenhäuser, Pflegedienste, Physiotherapeuten, ärztliche Berufsverbände, pharmazeutische Berufsverbände, pharmazeutische Unternehmen und Apotheker, nicht an Patienten.

Arztrecht:

Als Leistungserbringer des Gesundheitswesens (Angehörige der Heil- und Hilfsberufe) gibt es vielfältige rechtliche Problemfelder. Gerne stehen wir Ihnen bei allen etwaigen Fragen zur Verfügung. So beraten wir unter anderem zum Thema

  • Praxisübernahme
  • Erstellung oder Prüfung von Kooperationsverträgen
  • Zulassungsrecht
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben für Angestellte Ärzte

Krankenversicherungsrecht:

Gerne stehen wir Ihnen bei allen Problemen und Fragen gegenüber der Krankenversicherung, sowohl gesetzlich als auch privat, zur Verfügung. In diesem Zusammenhang bieten wir auch Vertragsprüfungen zur Hilfsmittelversorgung nach § 127 SGB V an.