IT-Recht

Einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte liegt im IT-Recht, welches als Querschnittsthema einen Bezug zu zahlreichen Rechtsgebieten aufweist. Unsere Kernkompetenz liegt in diesem Zusammenhang bei den IT-rechtlichen Fragestellungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und der Vertragsgestaltung.

Insbesondere beraten wir Sie daher bei der vertraglichen Gestaltung von IT-Projekten jeder Größe, dem Vertrieb von IT-Leistungen und der Ausgestaltung von Nutzungsbedingungen. Darüber hinaus erstellen wir für Sie Softwareerstellungs- und überlassungsverträge, SaaS-Verträge aber auch Support-Verträge.

Auch bei der rechtssicheren Ausgestaltung von Webpräsenzen und insbesondere Webshops und Plattformen können wir Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kompetent unterstützen. Gleiches gilt für Ihren Auftritt in den sozialen Medien und in Fragen des Datenschutzes.

Dabei unterstützen wir Sie sowohl in Bezug auf Fragestellungen andere Unternehmen betreffend, als auch in Bezug auf die Ausgestaltung von Vertragsverhältnissen zu Verbrauchern.

INSBESONDERE UNTERSTÜTZEN WIR SIE BEI:

  • der Umsetzung von IT-Projekten
  • der Erstellung von IT- und Softwareüberlassungsverträgen
  • datenschutzrechtlichen Fragen
  • Fragen zum Webhosting-/housing
  • der Durchführung von Online-Marketing-Maßnahmen
  • jugendschutzrechtlichen Fragen
  • Haftungsfragen im Internet (u. a. Providerhaftung)
  • Fragen zum Domainrecht

Vertragsgestaltung

Das gesamte wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens beruht auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihren Partnern.

Einen Fokus unserer Tätigkeit bildet die Erstellung von Vertragswerken wie Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen im E-Commerce. Dabei können wir sowohl bei der Erstellung von Rechtstexten im Verhältnis zu Verbrauchern als auch zu Unternehmern auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Gestaltung von IT-Verträgen und deren vielfältige Fallgestaltungen. Dies umfasst dabei die Erstellung von Projektverträgen, Systembetreuungsverträgen von IT-Dienstleistern aber auch Vertriebsverträge im Bereich der Hard- und Software.

Schließlich unterstützen wir Sie auch bei der Gestaltung von Lizenzverträgen zum Schutz Ihres geistigen Eigentums und dem umfassenden Schutz Ihres Know-hows.

INSBESONDERE ERSTELLEN WIR FÜR SIE:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen u. a. für Onlineshops
  • Nutzungsbedingungen für Plattformen
  • Lizenzverträge
  • IT- und Projektverträge
  • Vertriebsverträge
  • Regelungen zum Schutz von Know-how