Arbeitnehmererfindungsrecht

Das Arbeitnehmererfindungsrecht nach dem ArbnErfG ist eine Spezialmaterie im Schnittpunkt des Arbeitsrechts und des Patentrechts. Es befasst sich mit der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Bezug auf Erfindungen, die ein Arbeitnehmer während des Bestands des Arbeitsverhältnisses macht.

Mit unserer besonderen Expertise in dieser Spezialmaterie betreuen und vertreten wir Mandanten im Bereich Arbeitnehmererfindungsrecht. Beginnend von der Implementierung eines funktionierenden Risk-Managements zur Entdeckung und Meldung von Erfindungen, über die Einordnung als freie oder Diensterfindung und deren Inanspruchnahme, bis hin zur Festsetzung einer angemessenen Erfindervergütung.

Ergänzt wird der Bereich Arbeitnehmererfindungsrecht durch den nicht im Rahmen eines gewerblichen Schutzrechts registrierbaren allgemeinen Know-How Schutz im Unternehmen. Oftmals ist dieses Wissen für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens essentiell. Es gilt daher die rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. durch entsprechende Geheimhaltungsvereinbarungen sowie Wettbewerbsbeschränkungen mit Arbeitnehmern) zu schaffen, damit dieses geheim bleibt und ausschließlich dem eigenen Unternehmen zur Verfügung steht.

Im Rahmen unserer täglichen Beratungspraxis mussten wir bereits mehrfach feststellen, dass die erforderliche Sensibilität für das Arbeitnehmererfindungsrecht sowie dem Know-How Schutz im Unternehmen nicht in dem diesen Materien entsprechendem Maße vorhanden ist. Vielfach rückt eine Auseinandersetzung hierzu erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den Fokus. Da aber Diensterfindungen und in besonderem Maße geheimes Know-How für ein Unternehmen vielfach von erheblicher Bedeutung für dessen Wettbewerbsfähigkeit sind, ist gerade in diesen Bereichen eine fundierte und umfassende rechtliche Betreuung mit der entsprechenden Erfahrung erforderlich.

Unsere Leistungen im Arbeitnehmererfinderrecht:

  • Entwurf eines zielführenden Risk-Management im Unternehmen zur Gewährleistung frühzeitiger Erfindungsmeldungen
  • Prüfung der Schutzfähigkeit einer Arbeitnehmererfindung
  • Beratung im Hinblick auf Inhalt und Umfang der Inanspruchnahme von Arbeitnehmererfindungen
  • Beratung im Hinblick auf die Festsetzung einer angemessenen Vergütung des Arbeitnehmers für dessen Erfindung nach dem Arbeitnehmererfindergesetz
  • Ausarbeitung individueller Schutzstrategien für Arbeitnehmererfindungen (Registrierung als Patent bzw. Gebrauchsmuster oder Schutz als geheimes Know-How)
  • Anmeldung von Arbeitnehmererfindungen als Patent oder Gebrauchsmuster
  • Überwachung und Verteidigung von registrierten Patenten und Gebrauchsmustern